Abschreibung

Der Begriff Abschreibung bezeichnet den Wertverlust von Gütern eines Unternehmens. Der Wertverlust eines Guts berechnet sich in Abhängigkeit von seiner Nutzungsdauer. Die Abschreibung kann nur bei Wirtschaftsgütern vorgenommen werden, die länger als ein Jahr in einem Unternehmen im Einsatz sind. Durch die Abschreibung lässt sich der aktuelle Wert einer Firma ermitteln. Abschreibungen senken auch den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens.

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z