Auftragsgeber

Als Auftragsgeber wird eine Person oder Firma bezeichnet, welche einen Auftrag an einen anderen Unternehmer vergibt und diesen für dessen Ausführung entgeltlich bezahlt. Der Auftrag kann sich nicht nur auf handwerkliche Tätigkeiten beziehen, sondern auch auf Dienstleistungen und Beratungsgespräche wie bei einem Rechtsanwalt, Psychologen, Architekten, Frisör, oder Malers. Der Auftraggeber legt dem Arbeitnehmer in der Regel konkrete Arbeitsvorgaben vor, ein feststehendes Entgelt sowie den erforderlichen Zeitrahmen.

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