EG-Richtlinie
Die EG-Richtlinie ist eine Vorgabe der Europäischen Union an die Mitgliedstaaten, zur Umsetzung bestimmter Ziele der Europäischen Union diese in nationales Recht umzusetzen. Damit überlässt sie die Ausgestaltung und Wahl der Methode den einzelnen Mitgliedstaaten. In Deutschland müssen EG-Richtlinien vor ihrer nationalen Wirksamkeit erst in ein Gesetz gefasst werden, sofern bei der Umsetzung der Richtlinie die Einführung konkreter Verpflichtungen verlangt wird.