Freigabe
Unter einer sogenannten "Freigabe" versteht man eine Genehmigung zur Weitergabe, oder zum Verkauf, eines gefertitgten Produkte. Während der Herstellung kommt es immer wieder zu stichprobenartigen Kontrollen. Bevor eine Ware dann auf den Markt kommt, freigegeben wird, erfolgt nochmals eine Abschlusskontrolle. Je nach Umfang und Größe der Produkte, kann dies wieder in Stichproben erfolgen.Hochwertige Uhren z.B. erhalten ihre Freigabe zum Verkauf erst nach Kontrolle jeden Einzelstücks.
Verwandte Begriffe:
Eingangsprüfung