Industrie- und Handelskammer (IHK)
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine Interessenvertretung der Handel- und Gewerbetreibenden. Neben der Interessenvertretung ihrer Mitglieder hat die IHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch weitere wichtige Aufgaben. Dazu zählt die Hilfe und Kontrolle der Nachwuchsausbildung und Qualifizierung, die Beratung und Unterstützung der Mitglieder, Organisation von
Messen und vieles mehr.
In der Berufsausbildung und Weiterbildung legt die IHK die Regeln und Anforderungen für die staatlich anerkannten IHK Abschlüsse fest und nimmt Prüfungen ab.
Von ihr erstellte Gutachten werden anerkannt.
Auch bei der Verknüpfung internationaler Handelsbeziehungen mit Unternehmen der Region gibt die IHK Hilfe und Unterstützung, bzw. organisiert entsprechende Veranstaltungen.
Firmengründer erhalten von ihrer Industrie- und Handelskammer Hilfe und Unterstützung.
Die Interessenvertretung ist unternehmensorientiert. Zu ihren Aufgaben gehört nicht die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen. Die IHK ist in Bezirke gegliedert, die selbständig arbeiten und nur der Rechtsaufsicht der Landesregierungen unterliegen. Der Dachverband alle Bezirkskammern ist die Deutsche Industrie- und Handelskammer mit Sitz in Berlin.
Bemängelt wird von Teilen der Wirtschaft die Pflichtmitgliedschaft. Viele würden eine freiwillige Mitgliedschaft, oder auch eine Mitgliedschaft in alternativen Verbänden, die zurzeit nicht zugelassen werden, bevorzugen.
Industrie und Handelskammern
Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK)